über uns
Der Musikzug "Drum´s & Fanfar´s Barntrup" wurde am 15.09.2012 gegründet, am 12.11.2012 war es dann soweit, wir sind der
"Musikzug Drum´s & Fanfar´s Barntrup e.V."
Wir freuen uns, wenn wir Sie zu einem unserer Termine begrüßen dürfen und Ihnen unser vielfältiges Repertoire präsentieren können.
Wollen auch Sie, das wir auf einem Ihrer Stadt-/Dorffeste, Ihrem Geburtstag oder Ihrer eigenen Hochzeit auftreten? Dann melden Sie sich.
Termine
Hier werden Sie, über die aktuellen Auftritte informiert.
24.02.2020 Nieheim / Rosenmontagsumzug
15.12.2019 Ausflug zum Weihnachtsmarkt Braunschweig
15.12.2019 Barntrup / Vereinsheim / Kinderweihnachtsfeier
10.11.2019 Barntrup / Laternensingen mit den Kindern
02.09.2019 Meierberg / Sängerfest
31.08.2019 Barntrup / Ständchen 70. Geburtstag
25.08.2019 Barntrup / Schützenfest
20.07.2019 Oldinghausen / Schützenfest
07.07.2019 Bad Pyrmont / Fürstenteff
08.-09.06.2019 Bad Pyrmont Löwensen / Schützenfest
10.03.2019 Barntrup / Frühlingsfest / Seat Sievert
04.03.2019 Beckum / Karnevalsumzug
23.02.2019 Barntrup / Jahreshauptversammlung
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Archiv
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Musikzug Drum´s & Fanfar´s Barntrup e.V
Obere Str. 24a
32683 Barntrup
Vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand:
Herr Nicola D´Andrea (1. Vorsitzender)
Herr Sven Rietzke (2. Vorsitzender)
Herr Mathias Suchta (Kassierer) 01.01.2020
Herr Christian Rietzke (Schriftführer)
Kontakt:
Telefon: 05263 4364 (Nicola D´Andrea)
E-Mail: info@musikzug-barntrup.de
Internetpräsenz: Musikzug Drum´s & Fanfar´s Barntrup e.V.
Registergericht:
Amtsgericht Lemgo
Registernummer: VR1348
Haftungsausschluss:
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satzung
Musikzug Drum`s and Fanfar`s Barntrup |
§ 1 |
Name und Sitz |
|
Der Verein führt den Namen "Drum`s and Fanfar`s Barntrup
Der Verein hat seinen Sitz in Barntrup |
§ 2 |
Zweck des Vereins |
|
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere der Musik,
sowie der aktiven Jugendarbeit. |
§ 3 |
Zweckerfüllung |
|
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) musikalische Ausbildung und gemeinschaftliches Musizieren von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
b) Teilnahme an Veranstaltungen anderer Vereine und Institutionen, sowie musikalische Wettbewerbe, Konzerte, Ausmärsche.
c) Jugendpflegerische Maßnahmen und Projekte der freien Jugendhilfe. |
§ 4 |
Geschäftsjahr |
|
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
§ 5 |
Selbstlosigkeit und Mittelverwendung |
|
- Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
|
§ 6 |
Mitgliedschaft |
|
Die Mitgliedschaft des Vereins können alle natürlichen Personen erwerben.
Die Mitgliedschaft kann nur nach Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung erworben werden.
Bei Minderjährigen ist das Einverständnis beider Erziehungsberechtigen erforderlich.
Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.
Lehnt der Vorstand eine Aufnahme ab, hat der Antragsteller die Möglichkeit seinen Aufnahmeantrag an die nächste Mitgliederversammlung zu stellen. Diese entscheidet endgültig.
Antragsteller, die vormals als Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen wurden, können die Mitgliedschaft nicht nochmals erwerben. |
§ 7 |
Arten der Mitgliedschaft |
|
Die Mitgliedschaft kann aus folgenden Arten bestehen:
a) aktives Mitglied
Aktive Mitglieder betätigen sich aktiv an der Vereinsarbeit, insbesondere an den musikalischen Verpflichtungen.
b) passives Mitglied
Passive Mitglieder betätigen sich nicht musikalisch am Vereinsleben, sie fördern und unterstützen den Verein aber auf andere geeignete Art.
c) Ehrenmitglied
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung ernennt der Vorstand des Vereins, natürliche Personen, aufgrund ihrer besonderen Verdienste, zu Ehrenmitgliedern. |
§ 8 |
Beendigung der Mitgliedschaft |
|
1. Kündigung
Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft mit einer schriftlichen Erklärung, bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres, kündigen.
Bei aktiven Mitgliedern ist, auf Antrag des Mitgliedes, eine Beurlaubung durch den Vorstand möglich.
2. Ausschluss
Ein Mitglied kann durch den Verein ausgeschlossen werden:
a) wegen erheblicher Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen;
b) wenn es das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt;
c) wenn es ehrenrührige Handlungen begeht.
Die Ausschließung erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.
Vor der Beschlussfassung über den Ausschluss ist dem betreffenden Mitglied bei einer Mitgliederversammlung Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Ausschluss tritt mit der schriftlichen Mitteilung des Beschlusses an das ausgeschlossene Mitglied in Kraft.
3. Beitragsrückstand
Die Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages nach zweimaliger Mahnung führt automatisch und ohne weitere Anhörung zur Beendigung der Mitgliedschaft.
Mit dem Ausscheiden eines Mitglieds gemäß Ziffer 1, 2 und 3 erlöschen sämtliche durch die Mitgliedschaft erworbenen Anrechte, dagegen bleibt das ausscheidende Mitglied für alle Verpflichtungen haftbar.
4. Ableben
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds. |
§ 9 |
Beiträge |
|
Die Mitgliederversammlung entscheidet über Höhe und Fälligkeit von
Mitgliedsbeiträgen, Umlagen und Aufnahmegebühren durch Beschluss des Vorstandes.
Ehrenmitglieder sind von der Entrichtung befreit. |
§ 10 |
Pflichten der Mitglieder |
|
Die Mitglieder haben die sich aus der Satzung und aus den Zweckbestimmungen des Vereins ergebenen Pflichten zu erfüllen.
Sie sind gehalten, am Leben des Vereins teilzunehmen, seine Bestrebungen und Interessen nach Kräften zu unterstützen.
Sie sind zur fristgerechten Zahlung der von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeiträge und Umlagen verpflichtet. Jedes aktive Mitglied verpflichtet sich im Rahmen seiner persönlichen Möglichkeiten zur regelmäßigen Teilnahme an den Proben und Auftritten des Vereins.
Jedes Mitglied hat überlassenes Vereinseigentrum zu pflegen und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Bei Austritt oder Ausschluss
ist überlassenes Vereinseigentum in gereinigtem und ordentlichem Zustand unverzüglich zurückzugeben. |
§ 11 |
Rechte der Mitglieder |
|
Die Mitglieder haben Anspruch darauf, die Einrichtungen des Vereins nach der Maßgabe der Satzung und der von dem Vorstand gefassten Beschlüsse und getroffenen Anordnungen zu benutzen.
Jedes Mitglied hat das Recht an Mitgliederversammlungen teilzunehmen.
Jedes stimmberechtigte Mitglied hat das Recht, Anträge für die Tagesordnung der Mitgliederversammlung einzureichen.
Die Anträge müssen mindestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung bei dem Vorstand schriftlich vorliegen. |
§ 12 |
Organe des Vereins |
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a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Aktivenversammlung |
§ 13 |
Mitgliederversammlung |
|
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Sie beschließt über alle, den Verein betreffenden Angelegenheiten, sofern sie diese nicht an andere Organe des Vereins abgegeben hat.
Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist alljährlich vom Vor-
stand einzuberufen.
Die Einberufung erfolgt unter Angabe der Tagesordnungspunkte, durch schriftliche Einladung der einzelnen Mitglieder, mindestens
21 Tage vor der Versammlung.
Etwaige Anträge müssen mindestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich bei dem Vorstand vorliegen. |
§ 14 |
Außerordentliche Mitgliederversammlung |
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Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es
a) der Vorstand beschließt oder
b) ein viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Vorstand beantragt hat.
Die außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beschluss oder Eingang des Antrages, schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.
Anträge müssen mindestens 7 Tage vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich vorliegen. |
§ 15 |
Vorstand |
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Der Vorstand des Vereins besteht aus:
- dem Vorsitzenden
- dem stellvertretenden Vorsitzenden
- dem Kassenwart
- dem Schriftführer
Der Vorstand vertritt den Verein nach innen und außen.
Die Befugnis den Verein bei allen Rechtsgeschäften aller Art im sinne des § 26 BGB nach außen hin zu vertreten, liegt ebenfalls bei den vier Vorstandmitgliedern.
Jeder von ihnen allein ist Vertretungsberechtigt, jedoch sind Ausgaben von mindestens 2 (zwei) Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben.
Dem Vorstand obliegen die Geschäftsführung, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung aus denVereinsmitgliedern gewählt.
Der Vorstand führt seine Geschäfte ehrenamtlich.
Die Amtszeit beträgt 4 Jahre, Wiederwahl ist zulässig. |
§ 16 |
Erweitertete Vereinsarbeit |
|
Zur erweitenden Vereinsarbeit gehören:
- die Mitglieder des Vorstandes
- Aktivensprecher
- Jugendwart
Die erweiterten Vereinsarbeit wird durch Geschäftsordnung des Vorstandes durch Beschluss bestimmt.
Der Aktivensprecher und der Jugendwart wird von der Aktivenversammlung in einer dafür einzuberufenden
Versammlung aus den Vereinsmitgliedern gewählt.
Der Aktivensprecher und der Jugendwart werden auf Dauer von 2 Jahren gewählt.
Wiederwahl ist zulässig. |
§ 17 |
Aktivenversammlung |
|
Die Aktivenversammlung besteht aus allen aktiven Mitgliedern des Vereins. Des Weiteren werden in der Versammlung Ideen und Vorschläge bezüglich des Vereinslebens diskutiert. Die Versammlung wird geleitet vom Aktivensprecher. Die Aktivenversammlung übernimmt die ihr von anderen Organen übertragenen Aufgaben. |
§ 18 |
Stimmrecht und Wählbarkeit |
|
1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr. Bei der Wahl des Jugendwarts steht das Stimmrecht allen Mitgliedern ab vollendetem 10. Lebensjahr zu. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen.
2. Gewählt werden können alle volljährigen und vollgeschäftsfähigen Mitglieder des Vereins. Zum Jugendwart kann jedes Mitglied ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gewählt werden.
3. Alle Gewählten bleiben solange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig. |
§ 19 |
Beschlussfassung und Wahlen |
|
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden bzw. des Versammlungsleiters den Ausschlag.
Bei Beschlüssen über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 (dreiviertel) der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Mitglieder, die mit ihrer Beitragszahlung im Rückstand sind, haben kein Stimmrecht.
Die Stimmabgabe bei Beschlussfassung und Wahlen ist offen.
Geheime Abstimmungen erfolgen nur, wenn mindestens 3/4 (dreiviertel) der stimmberechtigten Mitglieder es beantragen. |
§ 20 |
Niederschrift |
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Über alle Sitzungen der Organe sind Niederschriften anzufertigen und durch den Schriftführer zu archivieren.
Die Niederschrift über die Mitgliederversammlung ist von allen Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. |
§ 21 |
Geschäftsordnung |
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Jedes Organ des Vereins gibt sich eine schriftliche Geschäftsordnung.
Hat sich ein Organ des Vereins keine Geschäftsordnung gegeben, so ist die Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung entsprechend anzuwenden. Hat sich die Mitgliederversammlung keine Geschäftsordnung gegeben, ist diese Satzung anzuwenden. |
§ 22 |
Kassenprüfung |
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Die Mitgliederversammlung bestellt mindestens 2 Kassenprüfer.
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Die Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein. Die Kassenprüfer haben der Mitgliederversammlung über, die mindestens einmal jährlich stattfindenden Kassenprüfung, Bericht zu erstatten. |
§ 23 |
Auflösung des Vereins |
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Ist der Verein außerstande seinen satzungsgemäßen Zweck zu erfüllen, so kann auf einer Mitgliederversammlung, die andere Beschlüsse nicht zu fassen hat, die Auflösung des Vereins beschlossen werden.
Bei der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Barntrup, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung eines anerkannten, gemeinnützigen Vereines zur Jugendarbeit zu verwenden hat. |
2012
03.11.2012: Barntrup, Ständchen, Geburstag (60)
01.09.2012: Barntrup, Ständchen, Geburtstag (61)
13.03.2012 Bösingfeld, Ständchen, Silberhochzeit
2012 Schloss Barntrup, Vereinsfotos
2013
24-26.08.2013 Barntrup, Schützenfest Umzug
17.08.2013 Barntrup, Königsschießen Schützenheim
06.04.2013: Barntrup, Ständchen, Geburtstag (30)
03.04.2013: Alverdissen, Ständchen, Geburtstag (40)
17.03.2013: Lemgo, Bäuerlicher Ostermarkt
11.02.2013: Nieheim, Rosenmontag Umzug
26.01.2013 Humfeld, Ständchen, Geburstag (80)
26.01.2013 Bösingfeld, Ständchen, Geburtstag (58)
12.01.2013: Barntrup, Ständchen, Geburtstag (60)
2014
03.08.2014 Schwalenberg, Trachtenfest
06.07.2014 Hannover, Kreisschützenfest Hannover
08.06.2014 Extertal (Meierberg), Sängerfest
29.05.2014 Dörentrup, Christi Himmelfahrt, Landhaus Begatal Hotel
24.05.2014 Barntrup, 20 Jähriges Jubiläum, Autohaus Seat Sievert
10.05.2014 Barntrup, Pokalschiessen, Schützenheim
06.05.2014 Alverdissen, CDU
29.04.2014 Barntrup, Ständchen, Geburtstag (80)
09.03.2014 Barntrup Marktplatz, freies Üben von 15:00 - 16:00Uhr
22.02.2014 Jahreshauptversammlung Vereinsräume in Barntrup, Beginn 19:00Uhr
2015
30.08.2015 Rott im Extertal, Sommerkonzert des MGV "Waldeslust" Rott (11:00 Uhr)
24.08.2015 Barntrup, Volksschützenfest Montag
22.08.2015 Barntrup, Festumzug Volksschützenfest (17:00 Uhr)
15.08.2015 Barntrup, Königsschießen Volksschützenfest (12:30 Uhr)
08.08.2015 Alverdissen, Ständchen, Geburtstag (40)
16.02.2015 Beckum, Karneval Rosenmontagszug
2016
03.07.2016 Bielefeld - Schildesche, Fürstentreff und Platzkonzert
02.07.2016 Bielefeld - Schildesche, Schützenfest
01.07.2016 Meierberg, Buschof Jubiläum
25.06.2016 Barntrup - Selbeck, Sängerfest
2017
17.09.2017 Bielefeld - Milse /
06.08.2017 Bielefeld - Brake / Sommer - Reit - Tunier 13Uhr
22.07.2017 Enger - Rundmarsch/ Konzert
09.07.2017 Herford - Stedefreund /
08.07.2017 Aerzen / Rheinerbeck - Ständchen
02.07.2017 Bad Pyrmont - Fürstentreff Kurpark 13:45Uhr
01.07.2017 Bad Pyrmont - Fürstentreff Schlosspark 16:00Uhr
30.06.2017 Bad Pyrmont - Fürstentreff Schlossbrunnen 16:45Uhr
03.06.2017 Bad Pyrmont - Löwensen - Schützenfest
02.06.2017 Lemgo / Brake -
25.05.2017 Wennekamp - Vatertag / Marsch / Konzert
20.05.2017 Bielefeld - Schildische, Sängerfest
04.-05.05.2017 Bad Pyrmont / Löwensen - Schützenfest
01.05.2017 Bielefeld, Frühjahrsfest
01.05.2017 Barntrup, SPD, Maikundgebung
15.04.2017 Extertal (Meierberg), Ständchen, Geburtstag (60)
2018
16.12.2018 Bad Pyrmont / Zar Peter Winter Weihnachtswochenende Beginn 14:30Uhr
08.12.2018 Bad Salzuflen - Holzhausen / Fakelumzug Beginn 17:00Uhr
02.12.2018 ------Barntrup - Vereinsheim / Kinderweihnachtsfeier-----
21.07.2018 Enger - Oldinghausen / Schützenfest
08.07.2018 Bad Pyrmont - Ottenstein / Schützenfest
29.06.-01.07.2018 Bad Pyrmont / Füstentreff
20.05.2018 Schwalenberg / Schützenfest
10.05.2018 Rinteln - Wennenkamp / Himmelfahrt nach Wennenkamp "Vatertagsparty" Spielbeginn 11:30Uhr
05.05.2018 Dörentrup - Bega / Zieglerverein
21.04.2018 Barntrup / Gemeinsame Aufräumaktion im gesamten Stadtgebiet "NEUER TERMIN"
24.03.2018 Barntrup / Gemeinsame Aufräumaktion auf dem Gelände des Vereinsheim
17.03.2018 Barntrup / Gemeinsame Aufräumaktion im gesamten Stadtgebiet "ABGESAGT" alternativ Termin 21.04.2018
11.03.2018 Barntrup / Barntruper Frühlingsfest / Seat Sievert
Übungstermine
Ihr wollt wissen wann, und wo wir üben? Schaut vorbei!
Kleinbahnstr. xx in 32683 Barntrup
Freitags: 18:00Uhr bis 20:00Uhr
Samstags: 17:00Uhr bis 19:00Uhr
Jugendgruppe
Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Musikzug Drum´s & Fanfar´s Barntrup e.V., auch in diesem Jahr planen wir für die "Kleinen" eine "große" Ostereier Suche, der Termin wird in Kürze bekannt gegeben.
15.12.2019 Kinderweihnachtsfeier"
19.04.2019 Ostern - Große Ostereiersuche ab 15Uhr / Fliederstr. 13 in Alverdissen ---Bitte die Kinder vorher anmelden--- (Eltern und Großeltern sind herzlich Willkommen)
18.04.2019 Ostern - Ostereier bemalen ab 15Uhr im Vereinsheim. (Eltern und Großeltern sind herzlich Willkommen)
14.04.2017 Ostern - Ostereiersuche mit den "Kleinen"
xx.xx.2017 Vereinsheim - "Kinderkarneval"
xx.xx.2016 Vereinsheim - "Weihnachtsbaum schmücken"
Kontakt
Musikzug Drums & Fanfar´s Barntrup e.V.
Nicola D´Andrea
Obere Strasse 24a
32683 Barntrup
Tel: 0 52 63 / 43 64
mailto: info@musikzug-barntrup.de
- Beitrittserklärung
- Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Fotos Minderjähriger
- Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Fotos Erwachsener
- Satzung
Elements